Allgemeine Reisebedingungen – Yoga Praxis Werther 

1.Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Reiseanmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Teilnehmer, so haftet der Anmeldende für deren Vertragsverpflichtungen mit, sofern er eine gesonderte Verpflichtung übernommen hat. 
2. Bezahlung des Reisepreises
2.1.Nach Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf das Konto des Reiseveranstalters einzuzahlen
2.2. Vertragsschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
2.3. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann YPW nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. verlangen.
3. Leistungen und Pflichten der YPW
3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.  
3.2. YPW behält sich Änderungen vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung und Preise. Dies betrifft auch die Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers durch krankheitsbedingte Ausfälle. Hier ist YPW berechtigt, einen adäquaten Ersatz-Yogalehrer für die Reise einzusetzen. YPW darf eine konkrete Änderung der Reiseausschreibung und Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.4. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
4.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
4.2. YPW kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
4.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende der YPW als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die ggf. durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.5. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es gilt der Tag des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei YPW.
5.2. In diesem Fall verliert YPW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. YPW kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %
ab 56. Tag bis 29. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 28. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reisebeginns 90%.
Dem Reisenden bleibt es stets unbenommen, nachzuweisen, dass YPW ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder nur in niedrigerer Höhe als der Pauschalen. YPW ist berechtigt, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, wenn sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anzuwendende Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
5.3. Die Rücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem Rücktritt (z.B. wegen Erkrankung, Todesfall o.ä.) an.
Es wird dringend empfohlen, zeitnah zur Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden/ Mitwirkungspflichten

6.1. YPW kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für YPW und/oder die Mitreisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. YPW steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche der YPW bleiben insofern unberührt.
6.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information an der YPW) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen

7.1. YPW informiert den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über die Mindestteilnehmerzahl und Absagefrist.
7.2. YPW kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
7.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und will YPW zurücktreten, so erklärt YPW diesen Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist. Bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 21 Tage im Voraus, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage jeweils vor Reisebeginn.
7.4. Tritt YPW vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet diesen. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
8. Kündigung der YPW/Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

8.1. YPW kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
8.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert YPW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

9.1. Es obliegt dem Reisenden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen, ob eine Teilnahme an den Reisen, Kursen sowie den Aktivitäten (Yoga, Ayurveda, Ausflüge, Wanderungen etc.) mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.
9.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
10. Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt
 
Wird die Reise in Folge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende, als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 
11. Gewährleistung, Haftung 
Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils für jeden Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich ermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
12. Sonstiges
12.1. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von YPW veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 des BGB, soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
12.2. Datenschutz
YPW erfasst und speichert Daten der Reisenden ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Reisenden-Betreuung sowie bei Gruppenreisen für die Teilnehmerliste. Der Reisende kann jederzeit der Nutzung oder Verwendung widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung 
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung einer Reise gegenüber ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu diesem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 
14.Anwendung deutsches Recht
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und YPW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Reiseveranstalter:
Yoga Praxis Werther, Ravensbergerstr.25. 33824 Werther
Tel.: 05203 – 6431, www.yoga-praxis-werther.de